Das Freibad Rehau begrüßt Sie recht herzlich
Das Freibad Rehau gilt als Schmuckstück in der Region und Treffpunkt für Erholungssuchende. Die park-ähnliche Anlage zieht mit vier Schwimmbecken Wasserratten und Sonnenhungrige gleichermaßen in ihren Bann.
Wir freuen uns auch in dieser besonderen Saison für Sie da sein zu können. Allerdings sind wegen der Corona-Pandemie dieses Jahr einige Änderungen notwendig.
1. Speicherung Personendaten
Beim Eintritt ins Freibad Rehau muss ein Formular abgegeben werden, auf dem die Kontaktdaten (Name und sichere Erreichbarkeit) einer Person pro Hausstand und der Tag des Aufenthalts angegeben sind. Bitte laden Sie sich das PDF-Dokument Besucherformular.pdf und bringen Sie es ausgefüllt mit an die Kasse.
Das Formular muss bei jedem Eintritt abgegeben werden.
2. Kein Kassenautomat
Bitte bringen Sie das passende Eintrittsgeld (3,00 EUR Erwachsene, 1,50 EUR ermäßigt) und das ausgefüllte Formular mit. Dies verkürzt Wartezeiten beim Einlass ins Freibad Rehau.
Mehrfachkarten haben in der Saison 2020 keine Gültigkeit.
weitere Änderung in der Übersicht
- Gleichzeitig dürfen im Bad maximal 750 Personen anwesend sein.
- Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines für die Betreuung zuständigen Erwachsenen ins Bad. Bei Unklarheit über das Alter muss sich der Jugendliche entweder ausweisen oder über das Formblatt zur Erfassung der Kontaktdaten die Altersbestätigung eines Erziehungsberechtigten nachweisen. Ausgeschlossen sind Personen, die an COVID-19 erkrankt sind, Personen mit Kontakt zu aktuellen COVID-19-Fällen und Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und sog. respiratorischen Symptomen.
- Sollte sich vor dem Eingang eine Warteschlange bilden, ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Im Eingangsbereich, im Umkleidebereich, bei der Benutzung der WCs und immer dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, muss von den Gästen ein Mund-/Nasenschutz getragen werden.
- Geöffnet sind Liegewiese, Kinderspielplatz, Kinderplanschbecken, Nichtschwimmerbecken, 50-m-Becken Das Springerbecken wird immer nur für bestimmte Zeiten geöffnet.
- Fussballbolzplatz und Beachvolleyballfeld sind wegen des Körperkontaktverbotes geschlossen.
- Der Wasserpilz wird nicht betrieben. Inwieweit die Rutsche ins Nichtschwimmerbecken geöffnet wird, hängt davon ab, ob beim Anstellen und Benutzen der Mindestabstand eingehalten wird. Schwimmausrüstung, Sport- und Spielgeräte werden nicht ausgegeben.
- Die Umkleidekabinen im überdachten Eingangsbereich sind geöffnet. Die Wärmehalle mit den dortigen Umkleidemöglichkeiten, WCs und Duschen sowie der Babywickelraum bleiben aufgrund der hohen Hygienauflagen geschlossen.
- Es gibt Höchstgrenzen von gleichzeitig in den Becken befindlichen Personen, die von der jeweiligen Beckenaufsicht überwacht werden. Das 50-m-Becken wird längs in zwei Hälften geteilt. Innerhalb der jeweiligen Hälfte wird in eine Richtung im Kreis geschwommen. Überholmöglichkeit ist gegeben. Der Einstieg und der Ausstieg in die jeweilige Hälfte erfolgt nur an den dafür vorgesehenen Stellen.
- Am Kinderspielplatz und im Kinderplanschbecken haben die Eltern/Erziehungsberechtigten die Verantwortung dafür, dass sich keine Ansammlungen bilden und die Kinder ausreichend Abstand einhalten.
- Körperkontakt soll nicht stattfinden. Das gilt insbesondere auch für Kinder und Jugendliche und für die Nutzung des Nichtschwimmerbeckens. Personengruppen ohne Einhaltung des Mindestabstandes sind wie folgt zulässig: Angehörige des eigenen Hausstandes, Ehegatten/Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstandes, oder Guppen von bis zu 10 Personen.
- Der Kiosk wird vom Pächter betrieben. Für die dort geltenden Regeln ist der Pächter verantwortlich Die Minigolfanlage ist während der Öffnungszeiten des Freibades ebenfalls geöffnet. Hier müssen die Kontaktdaten nicht erfasst werden. Es gelten die Regelungen zur Maskenpflicht am Ein-/Ausgang, zum Mindestabstand und zur Größe von Personengruppen. Die Spielgeräte werden nach der Rückgabe desinfiziert.
Im Bad werden ausreichend Waschgelegenheiten und Handdesinfektionsmittel angeboten. In Abhängigkeit von der Besucherzahl werden häufig berührte Bereiche auch während des Betriebs desinfizert.
Die Besucher werden um Verständnis für die Einschränkungen des Freibadbetriebes und um genaue Einhaltung der Vorgaben gebeten, weil unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen nur so der Betrieb des Freibades überhaupt möglich ist. Insbesondere wird um Verständnis gebeten, wenn die maximal zulässige Besucherzahl erreicht ist und ein Eintritt nicht gewährt werden kann, solange ein oder mehrere Badegäste das Freibad nicht wieder verlassen haben.